Osterfeuer erlaubt

Aufgrund vermehrter Anfragen bei der Feuerwehr möchten wir klarstellen, dass Osterfeuer, laut den gesetzlichen Bestimmungen, im Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag erlaubt sind.
Bitte beachten sie:
* Es darf nur unbehandeltes, biogenes Material verbrannt werden.
* Im Wald bzw. Waldnähe darf kein Feuer entzündet werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gesetzestext: